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Informationen und Beratung zur
schizoiden Persönlichkeitsstörung

Schwerbehinderung aufgrund schizoider Persönlichkeitsstörung


Die schizoide Persönlichkeitsstörung kann die Fähigkeit zur Teilhabe am Leben soweit einschränken, dass ein Grad der Behinderung (Schwerbehinderung) zuerkannt wird.

Während manche schizoide Menschen sich selbst zwar als anders, aber nicht als psychisch gestört erleben, akzeptieren andere Betroffene für sich den Begriff Persönlichkeitsstörung und nehmen auch die resultierenden Beeinträchtigungen in Alltag und Berufsleben wahr. Unabhängig vom Selbstbild werden viele Betroffenen früher oder später mit der Frage nach der Schwerbehinderung konfrontiert, z. B. im Rahmen einer Heilbehandlung oder im Rahmen der Beratungsarbeit von Rentenversicherung oder Arbeitsagentur.

Grad der Behinderung (GdB)

Je nach individueller Ausprägung des Störungsbildes kann die Fähigkeit zur Teilhabe im Privat- und Berufsleben erheblich eingeschränkt sein. In den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit wird für schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten ein Grad der Behinderung von 50 bis 70 genannt, bei schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten gar ein Grad der Behinderung von 80 bis 100.

Der Grad der Behinderung ist die Maßeinheit für die Beeinträchtigung durch eine Behinderung, er kann zwischen 0 und 100 liegen. Zum Vergleich: Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert, ab einem Grad der Behinderung von 30 kann man bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragen.

Ist ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung sinnvoll?

Oft taucht die Frage auf, ob die Feststellung der Schwerbehinderung denn sinnvoll sei, diese Frage lässt sich aber nicht pauschal beantworten: Zwar ist der Schwerbehindertenstatus mit einigen Vergünstigungen und Erleichterungen verbunden, z. B. steuerliche Entlastungen, ein erweiteter Kündigungsschutz für Arbeitsverhältnisse und ein zusätzlicher Urlaubsanspruch. Zudem kann der Schwerbehindertenstatus bei der Stellensuche hilfreich sein, Arbeitgeber können ggf. Fördermittel in Anspruch nehmen. Weiterhin besteht für Firmen ab einer gewissen Größe eine Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber müssen eine eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie die Behindertenquote nicht erfüllen.

Andererseits kann der Schwerbehindertenstatus bei der Stellensuche die Einstellungschancen erheblich reduzieren. Kleinere Arbeitgeber unterliegen nicht der Beschäftigungspflicht und so mancher Großbetrieb zahlt lieber die Ausgleichsabgabe, als einem schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz anzubieten. Selbst hohe Zuschüsse, die bei Einstellung eines schwerbehinderten Menschen ggf. in Anspruch genommen werden können, überzeugen nicht jeden Arbeitgeber.

Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt sind die individuellen Auswirkungen des Schwerbehindertenstatus auf das Selbstbild des Menschen. So mancher sieht seine Besonderheiten nicht als Behinderung, so mancher leidet darunter, wenn eine Behörde seine Persönlichkeitsstruktur als so abweichend einschätzt, dass ihm ein Schwerbehindertenstatus zuerkannt wird.

Lassen Sie sich vor einer Entscheidung beraten!

Diese Beispiele verdeutlichen, dass über Vor- und Nachteile des Schwerbehindertenstatus letztlich die individuelle Situation des Betroffenen entscheidet. Eine Beratung kann den Blick für diese Aspekte öffnen.

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